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Die Europawahl betrifft fast ein Viertel der Schweizer Bevölkerung

09.04.2019
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Die Vorbereitungen zu den diesjährigen Wahlen zum europäischen Parlament laufen auf Hochtouren. Vom 23. bis 26. Mai wird gewählt. In der Schweiz sind über zwei Millionen EU-Bürgerinnen und -Bürger von der Europawahl direkt betroffen.

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Das Europäische Parlament ist das erste und einzige direkt gewählte transnationale Parlament der Welt. Seine heute 751 Abgeordneten (nach dem Austritt Grossbritanniens 705) werden seit 1979 in europaweiten Wahlen von den EU-Bürgerinnen und -Bürgern gewählt. Die Kompetenzen des Europäischen Parlamentes wurden nach und nach ausgebaut und kommen jenen von nationalen Parlamenten nahe. Das Europäische Parlament entscheidet gleichberechtigt mit dem EU-Ministerrat, der Kammer der Mitgliedstaaten, über europäische Rechtsakte sowie über das EU-Budget. Auch die meisten internationalen Abkommen, welche die EU mit Drittstaaten eingeht, bedürfen der Zustimmung durch das Europäische Parlament. Dieses wird dadurch auch über die Abkommen, welche die EU mit der Schweiz abschliesst, befinden.

Die Europawahl hat einen entscheidenden Einfluss auf die politische Ausrichtung der Europäischen Kommission, der Exekutive der EU. Die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten müssen nämlich bei der Bestimmung des Kommissionspräsidenten das Ergebnis der Parlamentswahlen berücksichtigen. Wie schon 2014 haben die grossen europäischen Parteien deshalb auch für die diesjährige Wahl Spitzenkandidaten aufgestellt. Bei der Zusammensetzung der Kommission werden die einzelnen Kommissare vom Europäischen Parlament angehört und die Kommission als Ganze muss durch das Parlament bestätigt werden. Die Kommission ist gegenüber dem Parlament rechenschaftspflichtig und kann von diesem mittels eines Misstrauensvotums abgesetzt werden.

Die Europawahl wird diesmal zwischen dem 23. Und dem 26. Mai stattfinden. In den Mitgliedstaaten sind ca. 400 Millionen EU-Bürger im wahlfähigen Alter dazu aufgerufen, ihre Abgeordneten zu wählen. In der Schweiz leben über zwei Millionen Menschen, die einen EU-Pass haben und dadurch von der Europawahl ebenfalls direkt betroffen sind. Neben den 1,4 Millionen EU-Bürgerinnen und –Bürger, die von der Schweizer Ausländerstatistik erfasst werden, kommen gemäss einer Umfrage der EU-Delegation bei den Botschaften der EU-Mitgliedstaaten mindestens 600'000 Schweizerinnen und Schweizer hinzu, die aufgrund einer Doppelbürgerschaft ebenfalls Bürger eines EU-Mitgliedstaates sind. Dies entspricht zusammen fast einem Viertel der Schweizer Bevölkerung (8,4 Millionen). Von diesen 2 Millionen Menschen mit EU-Bürgerrecht sind 1,7 Millionen im wahlfähigen Alter. Das sind mehr potentielle Wählerinnen und Wähler als in manchen EU-Mitgliedstaaten.

Diese enge soziale und menschliche Verflechtung der Schweiz mit den EU-Mitgliedstaaten wird noch augenfälliger, wenn man die Auslandschweizerinnen und -schweizer mit berücksichtigt. 451'000 Schweizerinnen und Schweizer lebten 2017 in der EU. Sie sind von Entscheiden des Europäischen Parlamentes direkt betroffen. Gemäss Auslandschweizerstatistik besitzen 345'000 von ihnen wiederum auch die Staatsbürgerschaft eines EU-Landes. Zusammen mit den in der Schweiz lebenden Doppelbürgerinnen und -bürger haben dadurch fast eine Million Schweizerinnen und Schweizer auch das EU-Bürgerrecht und damit grundsätzlich das europäische Wahlrecht.

Wie wählt man aus der Schweiz?

Wahlberechtigt sind Bürgerinnen und Bürger aller EU-Mitgliedstaaten in wahlfähigem Alter (in der Regel 18 Jahre, in Österreich 16 Jahre). Die Möglichkeiten zur Teilnahme an der Europawahl für EU-Bürgerinnen und –Bürger in der Schweiz richten sich nach dem nationalen Wahlrecht ihres Herkunftsstaates. Dieses ist von Land zu Land unterschiedlich. Während es beispielsweise für spanische und portugiesische Bürgerinnen und Bürger in der Schweiz möglich ist, die Stimme entweder brieflich oder auf dem zuständigen Konsulat abzugeben, steht Bürgerinnen und Bürgern aus Frankreich die Wahl auf dem Konsulat oder in Frankreich selbst offen. Deutsche können ihre Stimme nur auf brieflichem Weg abgeben. Italienische Staatsbürgerinnen und -bürger müssen hingegen für die Wahl nach Italien reisen. In vielen Mitgliedstaaten ist eine rechtzeitige Eintragung ins Wahlregister nötig, weshalb empfohlen wird, sich beim zuständigen Konsulat nach den genauen Fristen und Modalitäten zu erkundigen. Für die Bürger einiger EU-Staaten ist es aufgrund des nationalen Wahlrechtes nicht möglich, die Stimme aus dem Ausland abzugeben.

Weitere Informationen über die Teilnahme an der Europawahl aus dem Ausland finden Sie auf dieser speziellen Seite des europäischen Parlamentes: http://ivoteabroad.eu

 Hier finden Sie die Kontaktadressen der Botschaften der EU-Mitgliedsstaaten in der Schweiz

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