Welttag gegen Menschenhandel: Internationale Zusammenarbeit ist der Schlüssel zur Verhütung und Beendigung dieses Verbrechens

Menschenhandel ist ein Verbrechen, das in allen Teilen der Welt fortbesteht, und seine Auswirkungen dürften sich aufgrund der Pandemie insgesamt noch verschärfen.
Frauen sind nach wie vor die Hauptzielgruppe von Menschenhändlern; sie machen 46 % der ermittelten Opfer aus. Etwa 19 % sind Mädchen, und insgesamt werden immer mehr Kinder Opfer von Menschenhändlern. Der Gesamtanteil von Kindern unter den ermittelten Opfern hat sich in den vergangenen 15 Jahren verdreifacht. Diese Opfer sind unsäglichem Missbrauch ausgesetzt. 50 % der ermittelten Opfer wurden zum Zweck der sexuellen Ausbeutung verschleppt, 38 % für Zwangsarbeit. Andere Opfer wurden zwangsverheiratet oder zu Bettelei oder kriminellen Handlungen gezwungen, oder sie wurden für den Einsatz in bewaffneten Kampfhandlungen verschleppt.
Die Hälfte der in der Europäischen Union ermittelten Opfer sind Drittstaatsangehörige. Für die Verhütung und Beendigung dieser Verbrechen bedarf es internationaler Zusammenarbeit und Partnerschaften – aufbauend auf dem vereinbarten internationalen Rahmen, den das Zusatzprotokoll gegen Menschenhandel zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität bietet.
In der unmittelbaren Nachbarschaft der EU haben sich in den letzten Jahren im Mittelmeerraum unannehmbare menschliche Tragödien aufgrund von Menschenhandel und Migrantenschleusung ereignet. Das UNODC, die EU und ihre Mitgliedstaaten arbeiten verstärkt mit zahlreichen Partnern zusammen, um den Opfern zu helfen und die Rechte von Migranten, Flüchtlingen und Asylbewerbern zu wahren.
Die Förderung der internationalen Zusammenarbeit, zusammen mit Investitionen in nationale Gesetzgebung und Kapazitäten, zeigt positive Ergebnisse. Jährlich werden immer mehr Menschenhändler zur Rechenschaft gezogen. Weltweit hat sich die Zahl der Verurteilungen je 100 000 Einwohner seit dem Inkrafttreten des Zusatzprotokolls im Jahr 2003 nahezu verdreifacht. Wir müssen uns dafür einsetzen, diese Erfolge aufrechtzuerhalten und auszubauen, auch wenn die COVID‑19-Krise unsere Ressourcen unter Druck setzt.
Die wirksame Bekämpfung des Menschenhandels setzt auch voraus, dass Regierungen gegen Armut, Unterentwicklung und mangelnde Chancengleichheit vorgehen. Gemeinsames Handeln wird zur Verringerung der Nachfrage, zur Zerschlagung krimineller Netze – sowohl online als auch offline – und zur Gewährleistung der Integrität der Lieferketten beitragen und für die frühzeitige Erkennung, die Weiterleitung und den Schutz der Opfer von Menschenhandel sorgen.