Umsetzungsplan für Sicherheit und Verteidigung - Factsheet

06.03.2018

"Heute können wir gemeinsam die Technologien von morgen im Verteidigungsbereich erforschen und unsere Verteidigungsfähigkeiten gemeinsam entwickeln. Wir können gemeinsam investieren, sodass sichergestellt ist, dass wir über alle Fähigkeiten verfügen, die wir benötigen, und dabei unsere Gelder effizient eingesetzt werden. Wir können unsere Operationen gemeinsam durchführen, um Krisen zu verhindern und zu bewältigen, unsere Partner zu stärken und unseren Bürgerinnen und Bürgern mehr Sicherheit zu bieten. Dies ist die Europäische Union der Sicherheit und Verteidigung, die wir ins Leben gerufen haben."

Federica Mogherini, Hohe Vertreterin/ Vizepräsidentin der Kommission am 13. Dezember 2017


 

Umsetzungsplan für Sicherheit und Verteidigung

Im November 2016 legte die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin Federica Mogherini einen Umsetzungsplan mit dem Schwerpunkt Sicherheit und Verteidigung vor, der auf der im Juni 2016 vorgestellten Globalen Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union aufbaut und der Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU einen höheren Anspruch verleihen soll.

Auf dieser Grundlage nahmen die Außen- und Verteidigungsministerinnen und ‑minister am 14. November 2016 Schlussfolgerungen des Rates an, mit denen ehrgeizigere Ziele für die Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU sowie Leitlinien für Maßnahmen zur Verwirklichung dieser Ziele festgelegt wurden.

Diese Maßnahmen sind an den drei zentralen Prioritäten ausgerichtet, die sich aus der Globalen Strategie ergeben:

  1. auf externe Konflikte und Krisen, sobald diese auftreten,
  2. der Kapazitäten der Partner,
  3. der Europäischen Union und ihrer Bürgerinnen und Bürger durch das auswärtige Handeln.

Dies erfordert eine verstärkte Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten bei der Entwicklung der Verteidigungsfähigkeiten, die Verbesserung der Strukturen und Verfahren der EU für das Krisenmanagement sowie eine engere Zusammenarbeit mit internationalen Partnern, insbesondere der NATO.

Bei der Verwirklichung dieser Ziele wird die EU weiter einen integrierten Ansatz für Sicherheits- und Verteidigungsfragen verfolgen. Die Bewältigung von sicherheitsrelevanten Herausforderungen erfordert neben den reinen sicherheits- und verteidigungspolitischen Mitteln auch die Mobilisierung diplomatischer, entwicklungspolitischer, humanitärer, handelspolitischer und sonstiger Instrumente. Die EU wird außerdem für eine Koordinierung zwischen ihren internen und externen Instrumenten sorgen, da die Grenzen zwischen innerer und äußerer Sicherheit immer stärker verschwimmen.

Im Folgenden werden einige der wichtigsten derzeitigen Maßnahmen erläutert:

Vertiefung der Verteidigungszusammenarbeit

  • Der Rat hat die Modalitäten für eine Koordinierte Jährliche Überprüfung der Verteidigung (Coordinated Annual Review on Defence – CARD) gebilligt, die mit einem Probelauf im Herbst 2017 begonnen hat, wobei ein erster Bericht im November 2018 vorgelegt werden soll. Die CARD wird eine verstärkte Verteidigungszusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten mithilfe einer größeren Transparenz bei der Verteidigungsplanung fördern. Dies wird den Mitgliedstaaten durch Größenvorteile dabei helfen, wesentliche militärische Fähigkeiten aufzubauen.

  • Die Europäische Verteidigungsagentur wird gemeinsam mit den beteiligten Mitgliedstaaten weiter daran arbeiten, die für die Stärkung der europäischen Verteidigungszusammenarbeit notwendigen Anreize und Voraussetzungen zu schaffen.

  • Darüber hinaus wird weiter mit den EU-Mitgliedstaaten zusammengearbeitet, um zu ermitteln, welche Fähigkeiten erforderlich sind, insbesondere im Kontext der für das Frühjahr 2018 vorgesehenen Überprüfung des Plans zur Fähigkeitenentwicklung, wobei auch Aspekte der Forschung und Technologie und der Industrie berücksichtigt werden.

Ständige Strukturierte Zusammenarbeit

  • Die EU-Verträge sehen die Möglichkeit einer Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit (SSZ) vor, in deren Rahmen die Mitgliedstaaten, die dazu willens und in der Lage sind, untereinander weiter gehende Verpflichtungen eingehen und so Verteidigungsfähigkeiten gemeinsam entwickeln, in gemeinsame Projekte investieren oder multinationale Formationen gründen können.

  • Der Rat hat die SSZ im Dezember 2017 förmlich eingerichtet, nachdem 25 Mitgliedstaaten eine gemeinsame Mitteilung unterzeichnet hatten, mit der sie untereinander 20 weiter gehende Verpflichtungen eingegangen sind. Bei dieser Gelegenheit haben die Mitgliedstaaten, die sich an der SSZ beteiligen, ferner ein erstes Paket von 17 kollaborativen Projekten bestimmt, die sie in unterschiedlichen Konstellationen durchführen wollen.

  • Dieser auf dem EU-Vertrag beruhende Rahmen und Prozess wird als Triebkraft für eine engere Zusammenarbeit bei der Entwicklung der Verteidigungsfähigkeiten dienen und sich erstmals auf bindende Verpflichtungen stützen, die jeder Mitgliedstaat, der sich beteiligen will, eingeht. Die Umsetzung der SSZ basiert in erster Linie darauf, dass die Mitgliedstaaten ihren Verpflichtungen nachkommen und die vorgesehenen jährlichen Verfahren zur diesbezüglichen Bewertung einrichten sowie die SSZ-Projekte voranbringen. Dadurch wird ein Beitrag zur Verbesserung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der europäischen Verteidigung und zur Verwirklichung der ehrgeizigen Ziele der EU geleistet.

  • Zivile Fähigkeiten Die EU verfügt bereits über erstklassige zivile Experten und muss in der Lage sein, sie rasch einzusetzen. Sie überprüft derzeit, welche Arten von zivilen Experten für unsere zivilen Missionen benötigt werden, um den heutigen Herausforderungen zu begegnen. Darüber hinaus hat sie ermittelt, welche Optionen für flexiblere, raschere und gezieltere Maßnahmen im Bereich des zivilen Krisenmanagements verfügbar sind. Auf Aufforderung des Rates wird auch an der Stärkung der zivilen GSVP gearbeitet, unter anderem durch Ausarbeitung eines Plans zur Entwicklung der zivilen Fähigkeiten.

Krisenreaktion

  • Häufig ist nur eine schnelle Reaktion auch eine wirksame Reaktion. Die militärische Krisenreaktionsfähigkeit der EU – die Gefechtsverbände – wurde vor zehn Jahren geschaffen, aber noch nie eingesetzt. Die politischen, technischen und finanziellen Gründe hierfür wurden geprüft, und es wurden Vorschläge gemacht, wie die Mitgliedstaaten einige von ihnen beseitigen können, insbesondere durch die Verbesserung der Modularität der EU‑Gefechtsverbände, sodass sie flexibler eingesetzt werden können. Vorschläge für eine wirksamere Finanzierung werden derzeit im Rahmen der laufenden Überprüfung des Mechanismus Athena erörtert. Dies betrifft auch die Einbeziehung der gemeinsamen Kosten der Entsendung von EU-Gefechtsverbänden in den Mechanismus.

Planung und Durchführung von Missionen

Die Europäische Union unterhält derzeit sechzehn Missionen und Operationen, sowohl militärischer Art (6) als auch mit ziviler Ausrichtung (10). Innerhalb des Europäischen Auswärtigen Diensts (EAD) ist eine ständige Struktur, der Zivile Planungs- und Durchführungsstab, für die Verwaltung ziviler Missionen zuständig. Im Rat wurde außerdem vereinbart, im EAD einen neuen ständigen Planungs- und Durchführungsstab für militärische Missionen ohne Exekutivbefugnisse einzusetzen. Dieser Militärische Planungs- und Durchführungsstab wurde im Juni 2017 innerhalb des EU-Militärstabs des EAD errichtet und hat die Befehlsgewalt über alle militärischen EU-Missionen ohne Exekutivbefugnisse übernommen (derzeit drei Ausbildungsmissionen in der Zentralafrikanischen Republik, Mali und Somalia), damit sie in koordinierter und kohärenter Weise geplant und durchgeführt werden. Um mehr Synergien mit der Planung und Durchführung von zivilen Missionen zu erreichen, hat der Rat ferner beschlossen, eine gemeinsame Unterstützungskoordinierungs­zelle mit zivilen und militärischen Experten einzusetzen, um Fachwissen auszutauschen und die praktische zivil-militärische Zusammenarbeit zu unterstützen.

Voranbringen der GSVP-Partnerschaften

Im Rahmen einer GSVP-Partnerschaft kann sich ein Drittland aktiv an einer GSVP-Mission oder ‑Operation der EU beteiligen. Diese Art der Partnerschaft und Zusammenarbeit mit Ländern, die die Werte der EU teilen, kann zur Wirksamkeit von GSVP-Operationen und ‑Missionen beitragen. Die Zusammenarbeit mit der NATO hat eine vollkommen neue Intensität erreicht. Die Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen, der Afrikanischen Union und der OSZE wird ebenfalls vertieft. Auf der Grundlage von Vorschlägen der Hohen Vertreterin wurde im Rat vereinbart, ein stärker strategisch ausgerichtetes Konzept für die Zusammenarbeit mit den GSVP-Partnern zu entwickeln, das auch Unterstützung bei der Verbesserung ihrer Widerstandsfähigkeit und beim Ausbau ihrer Kapazitäten umfasst.

Die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik – GSVP

Die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik, die im Jahr 1999 begründet wurde, ist ein wesentliches Instrument der EU-Außenpolitik. Sie ermöglicht der EU, außerhalb ihres Gebietes im Rahmen ziviler und militärischer Krisenbewältigungsmissionen und ‑operationen zu intervenieren, um zur Friedenssicherung, Konfliktverhütung und Stärkung der internationalen Sicherheit beizutragen. Darüber hinaus bietet sie einen Rahmen für die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten bei der Entwicklung der Verteidigungsfähigkeiten, insbesondere im Rahmen der Europäischen Verteidigungsagentur.

16 zivile und militärische Missionen auf der ganzen Welt

Alle Missionen und Operationen der EU stehen im Einklang mit dem Völkerrecht und gehen in der Regel auf ein Mandat der Vereinten Nationen und/oder auf ein Ersuchen der nationalen Behörden des betreffenden Landes zurück.

  1. auf externe Konflikte und Krisen, sobald diese auftreten,< > der Kapazitäten der Partner,< > der Europäischen Union und ihrer Bürgerinnen und Bürger durch das auswärtige Handeln.

    Der Rat hat die Modalitäten für eine Koordinierte Jährliche Überprüfung der Verteidigung (Coordinated Annual Review on Defence – CARD) gebilligt, die mit einem Probelauf im Herbst 2017 begonnen hat, wobei ein erster Bericht im November 2018 vorgelegt werden soll. Die CARD wird eine verstärkte Verteidigungszusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten mithilfe einer größeren Transparenz bei der Verteidigungsplanung fördern. Dies wird den Mitgliedstaaten durch Größenvorteile dabei helfen, wesentliche militärische Fähigkeiten aufzubauen.

  2. Die Europäische Verteidigungsagentur wird gemeinsam mit den beteiligten Mitgliedstaaten weiter daran arbeiten, die für die Stärkung der europäischen Verteidigungszusammenarbeit notwendigen Anreize und Voraussetzungen zu schaffen.

  3. Darüber hinaus wird weiter mit den EU-Mitgliedstaaten zusammengearbeitet, um zu ermitteln, welche Fähigkeiten erforderlich sind, insbesondere im Kontext der für das Frühjahr 2018 vorgesehenen Überprüfung des Plans zur Fähigkeitenentwicklung, wobei auch Aspekte der Forschung und Technologie und der Industrie berücksichtigt werden.

    • Die EU-Verträge sehen die Möglichkeit einer Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit (SSZ) vor, in deren Rahmen die Mitgliedstaaten, die dazu willens und in der Lage sind, untereinander weiter gehende Verpflichtungen eingehen und so Verteidigungsfähigkeiten gemeinsam entwickeln, in gemeinsame Projekte investieren oder multinationale Formationen gründen können.

    • Der Rat hat die SSZ im Dezember 2017 förmlich eingerichtet, nachdem 25 Mitgliedstaaten eine gemeinsame Mitteilung unterzeichnet hatten, mit der sie untereinander 20 weiter gehende Verpflichtungen eingegangen sind. Bei dieser Gelegenheit haben die Mitgliedstaaten, die sich an der SSZ beteiligen, ferner ein erstes Paket von 17 kollaborativen Projekten bestimmt, die sie in unterschiedlichen Konstellationen durchführen wollen.

    • Dieser auf dem EU-Vertrag beruhende Rahmen und Prozess wird als Triebkraft für eine engere Zusammenarbeit bei der Entwicklung der Verteidigungsfähigkeiten dienen und sich erstmals auf bindende Verpflichtungen stützen, die jeder Mitgliedstaat, der sich beteiligen will, eingeht. Die Umsetzung der SSZ basiert in erster Linie darauf, dass die Mitgliedstaaten ihren Verpflichtungen nachkommen und die vorgesehenen jährlichen Verfahren zur diesbezüglichen Bewertung einrichten sowie die SSZ-Projekte voranbringen. Dadurch wird ein Beitrag zur Verbesserung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der europäischen Verteidigung und zur Verwirklichung der ehrgeizigen Ziele der EU geleistet.

    • Zivile Fähigkeiten Die EU verfügt bereits über erstklassige zivile Experten und muss in der Lage sein, sie rasch einzusetzen. Sie überprüft derzeit, welche Arten von zivilen Experten für unsere zivilen Missionen benötigt werden, um den heutigen Herausforderungen zu begegnen. Darüber hinaus hat sie ermittelt, welche Optionen für flexiblere, raschere und gezieltere Maßnahmen im Bereich des zivilen Krisenmanagements verfügbar sind. Auf Aufforderung des Rates wird auch an der Stärkung der zivilen GSVP gearbeitet, unter anderem durch Ausarbeitung eines Plans zur Entwicklung der zivilen Fähigkeiten.

    • Häufig ist nur eine schnelle Reaktion auch eine wirksame Reaktion. Die militärische Krisenreaktionsfähigkeit der EU – die Gefechtsverbände – wurde vor zehn Jahren geschaffen, aber noch nie eingesetzt. Die politischen, technischen und finanziellen Gründe hierfür wurden geprüft, und es wurden Vorschläge gemacht, wie die Mitgliedstaaten einige von ihnen beseitigen können, insbesondere durch die Verbesserung der Modularität der EU‑Gefechtsverbände, sodass sie flexibler eingesetzt werden können. Vorschläge für eine wirksamere Finanzierung werden derzeit im Rahmen der laufenden Überprüfung des Mechanismus Athena erörtert. Dies betrifft auch die Einbeziehung der gemeinsamen Kosten der Entsendung von EU-Gefechtsverbänden in den Mechanismus.

Map