- Die Agentur des Rates der Europäischen Union unterstützt die Entwicklung der Verteidigungsfähigkeiten und der militärischen Zusammenarbeit zwischen ihren Mitgliedstaaten (alle EU-Mitgliedstaaten außer Dänemark);
- sie wurde im Juli 2004 eingerichtet und ihr Lenkungsausschuss tritt auf Ebene der Verteidigungsministerinnen und -minister zusammen;
- die Agentur wird vom Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik geleitet, der zugleich Vizepräsident der Europäischen Kommission ist;
- die EDA hat ihren Sitz in Brüssel; sie ermöglicht und unterstützt die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten im Verteidigungsbereich, und zwar über den gesamten Lebenszyklus einer „Fähigkeit“, nicht zuletzt durch die Zusammenarbeit in Bereichen wie Forschung und Technologie, Beschaffung und Ausbildung.
Die Europäische Verteidigungsagentur wurde am 12. Juli 2004 durch eine Gemeinsame Aktion des Rates (2004/551/GASP) eingerichtet, um „den Rat und die Mitgliedstaaten in ihren Bemühungen um die Verbesserung der Verteidigungsfähigkeiten der EU im Bereich der Krisenbewältigung zu unterstützen und die ESVP (Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik), wie sie sich gegenwärtig darstellt und in Zukunft entwickelt, dauerhaft zu unterstützen“. Zur Umsetzung der Bestimmungen des Vertrags von Lissabon wurde diese Gemeinsame Aktion zunächst am 12. Juli 2011 durch einen Beschluss des Rates ersetzt, der später durch den Beschluss (GASP) 2015/1835 des Rates vom 12. Oktober 2015 über die Rechtsstellung, den Sitz und die Funktionsweise der EDA geändert wurde.
Zunächst bestanden die Hauptaufgaben der Europäischen Verteidigungsagentur in der Entwicklung von Verteidigungsfähigkeiten, der Förderung von Forschung und Technologie (F&T) im Verteidigungsbereich, der Förderung der Rüstungszusammenarbeit und der Schaffung eines wettbewerbsfähigen europäischen Marktes für Verteidigungsgüter sowie der Stärkung der industriellen und technologischen Basis des europäischen Verteidigungssektors.
Im Mai 2017 vereinbarten die Verteidigungsministerinnen und -minister im Anschluss an eine von der Leiterin der Agentur initiierte langfristige Überprüfung (Long Term Review – LTR), den Auftrag der EDA durch die Stärkung ihrer Rolle als wichtigstes zwischenstaatliches Priorisierungsinstrument für die Fähigkeitenentwicklung in Europa, als vorrangiges Forum und Koordinator für den gesamten Lebenszyklus der Fähigkeitenentwicklung und als zentrale Schnittstelle und Zugangstor der Mitgliedstaaten zu den EU-Organen und Interessenträgern auszubauen.
Die Agentur hat Verwaltungsvereinbarungen mit Norwegen (2006), der Schweiz (2012), der Republik Serbien (2013) und der Ukraine (2015) unterzeichnet, wodurch diese Länder an den Projekten und Programmen der EDA teilnehmen können.
Siehe auch: Europäische Verteidigungsagentur