Die EU und das Fürstentum Liechtenstein sind enge wirtschaftliche und politische Partner im Kontext des EWR, dem Liechtenstein 1995 beitrat.

Politische und wirtschaftliche Beziehungen

Eine enge Partnerschaft im Rahmen des EWR

Die meisten Aspekte der Beziehungen zwischen Liechtenstein und der EU werden durch das EWR-Abkommen geregelt, namentlich:

  • Die Teilnahme am EU-Binnenmarkt.
  • Die Teilnahme an EU-Agenturen und EU-Programmen.
  • Der finanzielle Beitrag Liechtensteins zum wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt in der EU und dem EWR.
  • Der regelmässige Austausch über aussenpolitische Belange auf Minister- und Expertenebene.

Seit Dezember 2011 ist Liechtenstein auch assoziiertes Mitglied des grenzfreien Schengen-Raumes und beteiligt sich vollumfänglich am Dublin-System zur Bestimmung der Zuständigkeit bei Asylanträgen.

Im Dezember 2015 unterzeichneten die EU und Liechtenstein ein Abkommen über den automatischen Informationsaustausch in Steuerbelangen, das die Bekämpfung der Steuerhinterziehung bedeutend erleichtern wird. Das neue Abkommen ist 2016 in Kraft getreten.

In den Vereinten Nationen unterstützt Liechtenstein häufig die Aussenpolitik der EU und schliesst sich in der Regel ihren Vorstössen an.

Der 1. Mai 2020 markierte das 25. Jubiläum des Beitritts Liechtensteins zum EWR. Laut einem Regierungsbericht ist die EWR-Mitgliedschaft ein wichtiger Faktor für den wirtschaftlichen Erfolg des Fürstentums. Gemäss einer Umfrage geniesst das Abkommen eine breite Unterstützung in der Bevölkerung.