Coronavirus: Konsularische Unterstützung von EU-Bürgerinnen und -Bürgern in Drittstaaten

07.06.2020

Der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsident der Kommission, Josep Borrell, leitet die Maßnahmen, mit denen die Koordinierung der Mitgliedstaaten bei der Unterstützung von EU-Bürgerinnen und -Bürgern, die derzeit außerhalb der EU festsitzen, verbessert werden soll; unterstützt wird er dabei vom Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD), von der Kommission und von den EU-Delegationen auf der ganzen Welt.

Der EAD hilft den Mitgliedstaaten bei der konsularischen Unterstützung für EU-Bürgerinnen und -Bürger durch sein Netz lokaler Ansprechpartner für konsularische Fragen in den 142 EU-Delegationen. Zum „konsularischen Instrumentarium“ der EU gehört es, die EU-Bürgerinnen und -Bürger in Drittstaaten mit praktischen Informationen über die für sie bestehenden Optionen zu versorgen. Dazu gehören auch die Zusammenarbeit auf Unionsebene bei der Rückholung von EU-Bürgerinnen und -Bürgern und Handlungsempfehlungen, wie mit den weltweit bestehenden Reisebeschränkungen zu verfahren ist.

„Die Rückholmaßnahmen gelten EU-Reisenden, die im Ausland festsitzen. Es geht nicht um Personen, die dauerhaft im Ausland wohnen (...). Unser vorrangiges Ziel ist, festsitzende Reisende zurückzuholen,“ sagte der Hohe Vertreter Josep Borrell in einer Videokonferenz im Anschluss an die Tagung des Rates (Auswärtige Angelegenheiten) am Montag, den 23. März.

Die Rückholung von EU-Bürgerinnen und -Bürgern soll vorrangig durch gewerbliche Flüge erfolgen. Wenn diese Möglichkeit allerdings nicht mehr besteht, wird das Europäische Zentrum für die Koordination von Notfallmaßnahmen, das von der Generaldirektion Europäischer Katastrophenschutz und humanitäre Hilfe (DG ECHO) betrieben wird, gemeinsam mit dem EAD und den EU-Mitgliedstaaten tätig, um schwierige Situationen weltweit zu bewerten, die den Einsatz von speziell gecharterten Transportmitteln (Flüge, Schiffe) erfordern. Die Mitgliedstaaten der EU können dann das Katastrophenschutzverfahren der Union aktivieren, durch das bis zu 75 % dieser speziell gecharterten Transportmittel für Rückholungsmaßnahmen koordiniert und kofinanziert werden. Eine erhebliche Anzahl von Unionsbürgerinnen und -bürgern konnte bereits mit Hilfe des Katastrophenschutzverfahrens der Union nach Europa zurückgeholt werden.

Der vollständigen Text über die bisher durch die EU geleistete Unterstützung (in englischer Sprache) kann unter folgendem Link abgerufen werden.


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