Die EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGV)

23.05.2019

Am 25. Mai tritt in der Europäischen Union die Datenschutz-Grundverordnung (DSGV) in Kraft. Die Verordnung aktualisiert und modernisiert die Grundregeln der früheren EU-Datenschutz-Verordnung von 1995 mit dem Ziel, dasGrundrecht auf Schutz der Privatsphäre zu garantieren.

Die DGSV ist ein zentraler Schritt zur Stärkung der Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger und zur Erleichterung kommerzieller Beziehungen im digitalen Zeitalter. Durch die Vereinheitlichung von Regeln für Unternehmen werden der bisherigen Fragmentierung Einhalt geboten und administrative Kosten eingespart. Die DSGV zielt darauf:

  • die Rechte von Bürgerinnen und Bürger zu stärken
  • den EU-Binnenmarkt zu stärken
  • die Kontrolle der Anwendung der Regeln zu garantieren
  • den internationalen Austausch von personenbezogenen Daten zu vereinfachen, und
  • weltweite Standards für den Datenschutz zu etablieren.

Bürgerinnen und Bürger bekommen eine bessere Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten und einfacheren Zugang dazu bekommen. Die Grundverordnung ist so konzipiert, dass sie personenbezogene Daten überall schützen sollen, unabhängig davon, wo diese versandt, verarbeitet oder gespeichert sind, selbst ausserhalb der EU, wie dies im Internet-Zeitalter oftmals der Fall ist.


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