Nichtverbreitung: Erklärung der Sprecherin zum 45. Jahrestag des Inkrafttretens des Übereinkommens über das Verbot biologischer Waffen und von Toxinwaffen

26.03.2020

Am 26. März jährt sich das Inkrafttreten des Übereinkommens über das Verbot biologischer Waffen und von Toxinwaffen zum 45. Mal.

Das Übereinkommen ist der Eckpfeiler der internationalen Bemühungen, zu verhindern, dass biologische Agenzien oder Toxine entwickelt, hergestellt oder in anderer Weise erworben und letztlich als Waffen verwendet werden. Es stellt ein wesentliches Element für unsere kollektive Sicherheit dar und ist eines der wichtigsten Instrumente im Rahmen der multilateralen Abrüstung und Nichtverbreitung.

Seit 1975 sind dem Übereinkommen 183 Staaten beigetreten. Universalität ist für die wirksame Bewältigung globaler Bedrohungen von entscheidender Bedeutung: Alle Staaten, die noch keine Vertragsparteien sind, sollten dem Übereinkommen unverzüglich beitreten.

Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten engagieren sich stark auf internationaler Ebene für die Verbesserung der biologischen Sicherheit auf der ganzen Welt. Die Europäische Union hat seit 2006 fast 15 Mio. EUR zur direkten Unterstützung des Übereinkommens sowie für Projekte bereitgestellt, die die biologische Sicherheit stärken sollen, wie beispielsweise in der Ukraine und in einigen Ländern Lateinamerikas.

Da wir uns der 9. Konferenz zur Überprüfung des Übereinkommens im Jahr 2021 nähern, wird die Europäische Union auf konkrete Maßnahmen zur Verbesserung und Weiterentwicklung des Übereinkommens hinarbeiten.

Xavier Cifre Quatresols
Press Officer for Foreign Affairs and Security Policy
+32 (0)2 29 73582
+32 (0)460 75 51 56