Die Europawahl betrifft ein Viertel der Schweizer Bevölkerung

Die Vorbereitungen zu den diesjährigen Wahlen zum europäischen Parlament laufen auf Hochtouren. Vom 6. bis 9. Juni wird gewählt. In der Schweiz leben 2,3 Millionen EU-BürgerInnen - einschliesslich DoppelbürgerInnen -, davon 1,9 Millionen im wahlfähigen Alter. Sie haben das Recht, an der Europawahl teilzunehmen.

 

Bern, im April 2024 - Das Europäische Parlament ist das erste und einzige direkt gewählte transnationale Parlament der Welt. Seine 720 Abgeordneten (bisher 705) werden seit 1979 alle fünf Jahre in europa­weiten Wahlen von den EU-Bürgerinnen und -Bürgern direkt gewählt. Die Kompetenzen des Europäischen Parlaments wurden nach und nach ausgebaut und kommen jenen von nationalen Parlamenten nahe. Das Europäische Parlament entscheidet gleichberechtigt mit dem EU-Ministerrat, der Kammer der Mitgliedstaaten, über europäische Rechtsakte sowie über das EU-Budget. Auch die meisten internationalen Abkommen, welche die EU mit Drittstaaten eingeht, bedürfen der Zustimmung durch das Europäische Parlament. Dieses befindet dadurch auch über Abkommen, welche die EU mit der Schweiz abschliesst.

Die Europawahl hat einen entscheidenden Einfluss auf die politische Ausrichtung der nächsten Europäischen Kommission, der Exekutive der EU. Die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten müssen nämlich bei der Bestimmung des Kommissionspräsidiums das Ergebnis der Parlamentswahlen berücksichtigen. Wie schon 2014 und 2019 haben die grossen europäischen Parteien deshalb angekündigt, für die diesjährige Wahl SpitzenkandidatInnen aufzustellen. Bei der Zusammensetzung der Kommission werden die designierten KommissarInnen vom Europäischen Parlament angehört und die Kommission als ganze muss durch das Parlament bestätigt werden. Die Kommission ist gegenüber dem Parlament rechenschaftspflichtig und kann von diesem mittels Misstrauensvotum abgesetzt werden.

EU-Bürgerinnen und -Bürger in der Schweiz sind wahlberechtigt

Die Europawahl findet dieses Jahr zwischen dem 6. und dem 9. Juni statt. Fast 400 Millionen EU-BürgerInnen im wahlfähigen Alter sind dazu aufgerufen, Abgeordnete aus ihrem Mitgliedstaat in das europäische Parlament zu wählen. In der Schweiz leben etwas über 1,5 Millionen EU-BürgerInnen, die von der Schweizer Ausländerstatistik erfasst werden. Hinzu kommen nach Berechnungen auf der Grundlage von Zahlen des Bundesamtes für Statistik rund 750’000 DoppelbürgerInnen, die neben der schweizerischen auch die Staatsbürgerschaft eines EU-Landes haben. Zusammen sind dies rund 2,3 Millionen Menschen, die einen EU-Pass besitzen - ein Viertel der Schweizer Bevölkerung. Davon sind etwa 1,9 Millionen im wahlfähigen Alter. Sie haben das Recht, sich an den Europawahlen zu beteiligen. Das sind mehr Wählerinnen und Wähler als in manchem EU-Mitgliedstaat.

Über eine Million SchweizerInnen haben auch einen EU-Pass

Diese enge soziale und zwischenmenschliche Verflechtung der Schweiz mit der EU und ihren Mitgliedstaaten wird noch augenfälliger, wenn man die AuslandschweizerInnen mit berücksichtigt. 450'000 Schweizerinnen und Schweizer lebten Ende 2022 in der EU. Sie sind von Entscheiden des Europäischen Parlamentes in ihrem Alltag direkt betroffen. Gemäss Auslandschweizerstatistik besitzen 334'000 von ihnen wiederum auch die Staatsbürgerschaft eines EU-Landes. Zusammen mit den in der Schweiz lebenden DoppelbürgerInnen haben dadurch rund 1,1 Millionen Schweizerinnen und Schweizer auch das EU-Bürgerrecht und damit grundsätzlich das europäische Wahlrecht.

Wie nimmt man von der Schweiz aus an der Europawahl teil?

Wahlberechtigt sind Bürgerinnen und Bürger aller EU-Mitgliedstaaten in wahlfähigem Alter (in der Regel 18 Jahre, in Belgien, Deutschland, Malta und Österreich 16, in Griechenland 17). Die Möglichkeiten zur Teilnahme an der Europawahl für EU-BürgerInnen in der Schweiz richten sich nach dem nationalen Wahlrecht ihres Herkunfts­staates. Dieses ist von Land zu Land unterschiedlich. Während es beispielsweise für spanische BürgerInnen möglich ist, die Stimme entweder brieflich oder auf dem zuständigen Konsulat abzugeben, können FranzosInnen entweder in den von den Konsulaten eingerichteten Wahllokalen oder per Vollmacht wählen. PortugiesInnen wählen hingegen auf dem Konsulat. Deutsche in der Schweiz können ihre Stimme nur auf brieflichem Weg abgeben, müssen sich davor jedoch proaktiv bei der Gemeindebehörde ihres letzten deutschen Wohnsitzes registrieren. Italienische Staats­bürgerInnen müssen in die Gemeinde in Italien reisen, wo sie als WählerIn registriert sind. Sie erhalten von der Gemeinde circa einen Monat vor der Wahl automatisch eine entsprechende Benachrichtigung.

In vielen Mitgliedstaaten ist eine rechtzeitige Eintragung ins Wahlregister nötig, weshalb empfohlen wird, sich nach den genauen Fristen und Modalitäten zu erkundigen.  Hier finden Sie eine Übersicht: https://europa.eu/!WNRby8

Weitere Informationen über die Europawahl und wie man daran teilnimmt finden Sie auf dieser Themenseite des europäischen Parlamentes: https://europawahl.eu

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