Die EU und die Schweiz paraphieren Vertragspaket zur Stärkung der bilateralen Beziehungen

Bern, 21.5.2025 - Die Chefunterhändler der EU und der Schweiz haben das Paket von Abkommen paraphiert, um die bilateralen Beziehungen zu konsolidieren, zu vertiefen und auszubauen, was den Bürgern und Unternehmen auf beiden Seiten zugute kommt. Die politischen Verhandlungen über dieses Paket von Abkommen wurden im Dezember 2024 abgeschlossen.
Die paraphierten Abkommen werden die Zusammenarbeit zwischen der EU und der Schweiz auf wichtige Bereiche von gemeinsamem Interesse ausweiten, darunter: Freizügigkeit; Luftverkehr; Güter- und Personenverkehr auf Schiene und Straße; gegenseitige Anerkennung in Bezug auf die Konformitätsbewertung; Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen zusammen mit einem Protokoll zur Schaffung eines gemeinsamen Raums der Lebensmittelsicherheit; Elektrizität; Gesundheit; regelmäßiger finanzieller Beitrag zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der Europäischen Union und zu den Bedingungen für die Teilnahme an der Agentur der Europäischen Union für Weltraumprogramme.
Darüber hinaus paraphierten die EU und die Chefunterhändler der Schweiz ein Protokoll über die parlamentarische Zusammenarbeit. eine Gemeinsame Erklärung über die Aufnahme eines Dialogs auf hoher Ebene über das umfassende bilaterale Paket und die mögliche Weiterentwicklung der bilateralen Beziehungen; und eine gemeinsame Erklärung der Vertreter der EU und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über das Niveau der Partnerschaft und Zusammenarbeit im Zeitraum von Ende 2024 bis zum Inkrafttreten des umfassenden bilateralen Pakets.
Am 2. April 2025 wurde ein Abkommen über die Teilnahme der Schweiz an Programmen der Union paraphiert, das integraler Bestandteil desselben Pakets ist. Nach dem materiellen Abschluss der Verhandlungen im Dezember 2024 stellt die heutige Paraphierung einen bedeutenden Fortschritt bei der Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den beiden Partnern dar.
In einem nächsten Schritt wird die Kommission Beschlüsse des Rates zur Genehmigung der Unterzeichnung der oben genannten Instrumente und des Abschlusses des Pakets, einschließlich des am 9. April 2025 veröffentlichten Abkommens über Programme der Union (Abkommenzwischen der EU und der Schweiz über die Teilnahme der Schweiz an Programmen der Union – Europäische Kommission), vorschlagen. Bei dieser Gelegenheit wird die Kommission die Texte aller Rechtsakte veröffentlichen.
Die EU und die Schweiz werden das Paket nach ihren jeweiligen Verfahren ratifizieren. Die EU setzt sich weiterhin uneingeschränkt für den erfolgreichen Abschluss dieses Prozesses ein.
(Weitere Informationen: Olof Gill – Tel.: +32 2 296 59 66; Ana Apse-Paese – Tel.: +32 2 298 73 48)